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   FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99   

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https://dejure.org/2003,13406
FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99 (https://dejure.org/2003,13406)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2003 - I 199/99 (https://dejure.org/2003,13406)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - I 199/99 (https://dejure.org/2003,13406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 10 Abs. 1; UStG § 17 Abs. 1 Nr. 2
    Warenrabatte als Zugaben zu entgeltlichen Lieferungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Warenrabatte als Zugaben zu entgeltlichen Lieferungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen von Warenrabatten innerhalb einer Händlerkette für das Erreichen bestimmter Abnahmemengen; Möglichkeit der Verminderung des Entgelts und der Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Warenrabatten

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Umsatzsteuer: Warenrabatte als Zugaben zu entgeltlichen Lieferungen

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 533
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.11.1994 - XI R 81/92

    Kein besonderer Leistungsaustausch durch Teilnahme an einem Verkaufswettbewerb;

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99
    Er hält an seiner Auffassung fest, dass in der Zuwendung der Gegenstände mangels Leistungsaustauschs ein Preisnachlass durch den Leistenden für bereits getätigte Umsätze zu sehen sei und stützt sich auf die Urteile des BFH vom 09.11.1994 (BStBl. II 1995, 277) und vom 28.06.1995 (BStBl. II 1995, 850) sowie auf die Verfügung der OFD Hamburg vom 28.05.1997 (S 7330-2/95-St 331 b).

    Die Rechtsprechung hat auch Zuwendungen eines Lieferanten an einen Abnehmer als Belohnung für Warenbezüge in einer bestimmten Größenordnung als Preisnachlass durch den Lieferanten angesehen (Urteile des BFH vom 09.11.1994 XI R 81/92, BStBl. II 1955, 277 und vom 28.06.1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt, von denen, die den BFH-Urteilen vom 09.11.1994 XI R 81/92, BStBl. II 1955, 277 und vom 28.06.1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850 zugrunde lagen.

  • BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94

    1. Kein Leistungsaustausch durch Zuwendung einer Reise für Warenabnahmen in

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99
    Er hält an seiner Auffassung fest, dass in der Zuwendung der Gegenstände mangels Leistungsaustauschs ein Preisnachlass durch den Leistenden für bereits getätigte Umsätze zu sehen sei und stützt sich auf die Urteile des BFH vom 09.11.1994 (BStBl. II 1995, 277) und vom 28.06.1995 (BStBl. II 1995, 850) sowie auf die Verfügung der OFD Hamburg vom 28.05.1997 (S 7330-2/95-St 331 b).

    Die Rechtsprechung hat auch Zuwendungen eines Lieferanten an einen Abnehmer als Belohnung für Warenbezüge in einer bestimmten Größenordnung als Preisnachlass durch den Lieferanten angesehen (Urteile des BFH vom 09.11.1994 XI R 81/92, BStBl. II 1955, 277 und vom 28.06.1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt, von denen, die den BFH-Urteilen vom 09.11.1994 XI R 81/92, BStBl. II 1955, 277 und vom 28.06.1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850 zugrunde lagen.

  • BFH, 20.04.1988 - X R 3/82

    Grundsätzlich kein Leistungsaustausch, wenn eine Gesellschaft Geldmittel

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99
    Leistungsaustausch ist gegeben, wenn sich eine (versprochene) Leistung auf den Erhalt der erwarteten Gegenleistung richtet und sie damit auslöst, so dass die wechselseitig erbrachten Leistungen miteinander innerlich verbunden sind (Urteile des BFH vom 7. März 1995, XI R 72/93, BStBl II 1995, 518; vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BStBl II 1981, 495 und vom 20. April 1988 X R 3/82 BStBl II 1988, 792 ).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99
    Leistungsaustausch ist gegeben, wenn sich eine (versprochene) Leistung auf den Erhalt der erwarteten Gegenleistung richtet und sie damit auslöst, so dass die wechselseitig erbrachten Leistungen miteinander innerlich verbunden sind (Urteile des BFH vom 7. März 1995, XI R 72/93, BStBl II 1995, 518; vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BStBl II 1981, 495 und vom 20. April 1988 X R 3/82 BStBl II 1988, 792 ).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 72/93

    Leistungsaustausch bei Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99
    Leistungsaustausch ist gegeben, wenn sich eine (versprochene) Leistung auf den Erhalt der erwarteten Gegenleistung richtet und sie damit auslöst, so dass die wechselseitig erbrachten Leistungen miteinander innerlich verbunden sind (Urteile des BFH vom 7. März 1995, XI R 72/93, BStBl II 1995, 518; vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BStBl II 1981, 495 und vom 20. April 1988 X R 3/82 BStBl II 1988, 792 ).
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